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Kühlanlagen: Gesundheitsgefahren durch Legionellen aktiv vorbeugen

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09. Juli 2020

Seit August 2017 schreibt die 42. BImSchV zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes– besser bekannt als Legionellenverordnung – maßgebliche Regeln für den Betrieb und die Technik von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern vor. Ziel der Vorgaben ist es, im gewerblichen Bereich möglichen Gesundheitsgefahren durch Legionellen vorzubeugen sowie die Auswirkungen bei überschrittenen Legionellen-Grenzwerten zu minimieren. Mit den festgelegten Pflichten hinsichtlich Aufbau, Betrieb und Überwachung, die für über 30.000 Anlagenbetreiber in Deutschland maßgeblich sind, weist die Rechtsverordnung einen vorsorgenden Schutzcharakter auf, der über die vorher bestehende VDI-Richtlinie 2047-Teil 2 hinausgeht.

Legionellen – die unterschätzte Gefahr

Bei Legionellen handelt es sich um stäbchenförmige Bakterien, die in natürlichen Gewässern und Böden vorkommen und sich in warmem Wasser stark vermehren (zwischen 25 °C und 45 °C exponentiell). Ein Legionellenbefall kann der Auslöser für die sogenannte Legionärskrankheit sein. Bei der auch Legionellose oder Legionellen-Pneumonie genannten Erkrankung handelt es sich um eine schwere Form der Lungenentzündung, die unbehandelt zum Tod führen kann. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts lassen sich in Deutschland jährlich etwa 6.000 bis 10.000 Erkrankungen auf Legionellen zurückführen. Bei etwa fünf bis zehn Prozent der Patienten nimmt die Krankheit einen tödlichen Verlauf. Besonders gefährdet sind dabei unter anderem folgende Personengruppen:

  • Raucher
  • Diabetiker
  • Senioren
  • Krebspatienten
  • Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen

Warum wurde die Legionellenverordnung erlassen?

„Tatsächlich stellen Legionellen kein Problem dar, wenn die Technik stimmt“, erklärt Manfred Hofmann, Schulungsleiter bei ENGIE Refrigeration. Bei einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb von Verdunstungsanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern besteht allerdings die Gefahr, dass sich die Krankheitserreger stark vermehren und über die Abluft ins Freie gelangen. Insbesondere das Inhalieren der Bakterien über kleinste Wassertropfen (Aerosole) kann in der Folge zu schweren Lungeninfektionen und im schlimmsten Fall zum Tod führen.

„Wir haben in Deutschland 2013 in Warstein und 2010 in Ulm schwere Ausbrüche der Legionellose mit Todesopfern erlebt. Sowas kann in letzter Konsequenz passieren, wenn man die Wartung von Kühltürmen vernachlässigt oder unsachgemäß durchführt, macht Hofmann deutlich. Insgesamt gilt der Fall Warstein als eine der weltweit größten Häufungen von Legionellosefällen. Mit der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider begegnet die Politik den Risiken erhöhter Legionellenkonzentrationen und strebt an, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung infolge von falsch betriebenen Anlagen zu verhindern.

Welchen Pflichten müssen Anlagenbetreiber im Rahmen der Verordnung nachkommen?

Allgemein gilt, dass die Betreiber dafür sorgen müssen, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Krankheitserreger wie Legionellen nach dem Stand der Technik möglichst vermieden werden. Darüber hinaus sind weitere, zentrale Regelungen zu beachten. Zu den wichtigsten zählen:

Behördliche Anzeigenpflicht

Für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider gilt gemäß §13 der Verordnung eine behördliche Anzeigepflicht. Innerhalb eines Monats müssen neue Anlagen, Änderungen, Stilllegungen oder Betreiberwechsel der zuständigen Behörde (den jeweiligen Umweltämtern) angezeigt werden. Dabei sind folgende Pflichtangaben zu übermitteln:

  • Betreiber der Anlage
  • Standort der Anlagenbetreiber
  • Anlagentyp (Verdunstungskühlanlage, Kühlturm oder Nassabscheider)
  • Datum der Inbetriebnahme

Regelmäßige interne und externe Legionellenprüfungen

„Die neue BImSchV verlangt eine betriebsinterne Überprüfung, das heißt einen Wasserschnelltest auf Legionellen, im Abstand von höchstens 14 Tagen. Zudem ist alle drei Monate eine Laboruntersuchung vorgeschrieben“, führt Hofmann aus. Darüber hinaus verpflichtet die Legionellenverordnung die Betreiber alle fünf Jahre zu einer Überprüfung der Anlagen durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch akkreditierte Inspektionsstellen des Typs A. Um einen ordnungsgemäßen Betrieb durch technische Instandhaltung und regelmäßige Kontrollen zu gewährleisten, schreibt ENGIE Refrigeration unter anderem jährliche Wartungen, alle fünf Jahre eine Überprüfung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie das Führen eines Betriebstagebuchs mit Wartungsprotokoll vor.

Maßnahmen beim Überschreiten der Legionellen-Grenzwerte

Werden im Rahmen einer Untersuchung festgelegte Grenzwerte überschritten, ist zunächst eine zusätzliche Laboruntersuchung des Nutzwassers vorgesehen. Darüber hinaus müssen die Ursachen ermittelt sowie erforderliche Gegenmaßnahmen, etwa die Reinigung des Kühlwassers mit Bioziden, durchgeführt werden. „Übertrifft die Messung den festgelegten Referenzwert um das 100-Fache, ist es notwendig, dass zusätzlich Sofortmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen werden. Weiterhin ist es erforderlich, die Ursachenermittlung und die ergriffenen Maßnahmen im Betriebstagebuch zu dokumentieren“, betont Hofmann.

Legionellen vorbeugen: Mit ENGIE Refrigeration auf der sicheren Seite

ENGIE Refrigeration unterstützt Kunden auf vielfältige Weise bei der Einhaltung der Legionellenverordnung. So erfüllten bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen BImSchV alle Kühlanlagen von ENGIE sowie deren Betriebsvorgaben die gesetzlichen Anforderungen. „Hinzu kommt, dass wir unseren Kunden auf Basis der gesetzlichen Vorgaben Hinweise zum Betrieb geben und sehr erfolgreich Schulungen zu technischen sowie rechtlichen Themen anbieten“, so Hofmann. „Unsere Kunden bekommen bei uns ein Gesamtpaket, bei dem Technologie und Service stimmen.“

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