Kühlanlagen: Gesundheitsgefahren durch Legionellen aktiv vorbeugen
Seit August 2017 schreibt die 42. BImSchV zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes– besser bekannt als Legionellenverordnung – maßgebliche Regeln für den Betrieb und die Technik von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern vor. Ziel der Vorgaben ist es, im gewerblichen Bereich möglichen Gesundheitsgefahren durch Legionellen vorzubeugen sowie die Auswirkungen bei überschrittenen Legionellen-Grenzwerten zu minimieren. Mit den festgelegten Pflichten hinsichtlich Aufbau, Betrieb und Überwachung, die für über 30.000 Anlagenbetreiber in Deutschland maßgeblich sind, weist die Rechtsverordnung einen vorsorgenden Schutzcharakter auf, der über die vorher bestehende VDI-Richtlinie 2047-Teil 2 hinausgeht.
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Gesetze und Richtlinien
09. Juli 2020