Die F-Gase-Verordnung der Europäischen Union stellt die Kältebranche vor große Herausforderungen. Das Credo: Weg von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) hin zu einer klimafreundlichen Kälteerzeugung. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die gesetzliche Regelung und über Kältelösungen, mit denen Sie sich zukunftssicher aufstellen.
Die EU-Verordnung Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen in Europa. Das am 16. April 2014 in Kraft getretene Gesetz über F-Gase spielt für die Kältebranche eine große Rolle. Denn viele Kältemittel basieren auf teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), die zu den F-Gasen zählen. Ziel der Verordnung ist es, die Nutzung von F-Gasen über mehrere Etappen hinweg zu reduzieren. Bis zum Jahr 2030 sollen die am Markt verfügbaren Mengen um 79 Prozent im Vergleich zu 2015 sinken. Nicht grundlos: F-Gase fördern den Treibhauseffekt und tragen zum Klimawandel bei. Die gesetzliche Reduktion ist somit ein wichtiger Baustein für die Klimaziele der Europäischen Union.
Die schrittweise Verknappung von F-Gasen macht es der Wirtschaft möglich, sich umzustellen. Die gesetzlichen Reduktionsvorgaben erfolgen nach einem „Phase-Down“ genannten Prozess:
Für die Kältebranche bedeutet dies: Dem Markt werden die verfügbaren Mengen vieler F-Gas-basierter Kältemittel schrittweise entzogen. Hinzu kommen Regelungen zum Verkauf und zur Verwendung von Kältemaschinen sowie Zertifizierungs-, Entsorgungs- und Kennzeichnungspflichten. Ab Januar 2020 dürfen beispielsweise keine stationären Kühlgeräte, die Kältemittel mit einem GWP-Wert ab 2.500 nutzen, verkauft werden. Ebenso gelten ab 2020 Höchstfüllmengen für Kältemittel mit einem GWP-Wert von mehr als 2.500. Das Global Warming Potential (GWP) gibt an, wie stark sich ein Stoff im Vergleich zum natürlichen Treibhausgas CO2 auf die Erderwärmung auswirkt.
Die Beschaffung von Kältemitteln gestaltet sich zunehmend schwieriger. Aktuell ist die Nachfrage nach HFKW-basierten Kältemitteln noch hoch – das Angebot wird jedoch knapper. „Im Tagesgeschäft spüren wir deutlich, dass die Beschaffung verschiedener Kältemittel, zum Beispiel von R-134a, immer schwieriger wird“, kommentiert Jörn Stiegelmeier, Bereichsleiter Technologie und Entwicklung bei ENGIE Refrigeration. „Die Preise und die Lieferfähigkeit ändern sich täglich.“
Kältemittel mit hohen GWP-Werten werden immer teurer. Das Kältemittel R-134a verzeichnete beispielsweise zwischen Januar 2017 und April 2018 einen Preisanstieg von 100 Prozent. Im Februar 2019 kostete es bereits acht Mal so viel wie noch Anfang 2017. Grund dafür ist die Quotenregelung der F-Gas-Verordnung. Alle Nachfrager konkurrieren um die rückläufigen Mengen, was die Preise in die Höhe treibt. Das ist ein Pluspunkt fürs Klima, denn R-134a und andere Kältemittel werden zunehmend unattraktiv und Lösungen mit geringem Treibhauspotenzial gewinnen an Relevanz.
Wir von ENGIE Refrigeration bieten nachhaltige Antworten auf die F-Gase-Verordnung. Unsere Kunden unterstützen wir mit alternativen Kältelösungen. Das bisher genutzte Kältesystem muss im Regelfall nicht ersetzt werden. Unsere QUANTUM-Kältemaschinen lassen sich beispielsweise auf das klimafreundliche Kältemittel R-513A umrüsten. Es besitzt einen GWP-Wert von lediglich 631 bei gleicher Sicherheitsklasse wie das herkömmliche R-134a. Zudem erreicht es dieselbe Kälteleistung und eine Kälteeffizienz von 98 Prozent. In einigen Fällen kann auch die Kältemittel-Alternative R-1234ze infrage kommen. Das Kältemittel unterliegt mit einem GWP-Wert von 7 nicht den Auflagen der F-Gase-Verordnung und bietet volle Kälteeffizienz, 75 Prozent Kälteleistung sowie die Sicherheitsklasse A2L.
Wer sich unsicher ist, welche technischen Maßnahmen durch die F-Gase-Verordnung erforderlich sind, kann sich von den Kälteexperten bei ENGIE Refrigeration beraten lassen. Wir ermitteln, ob die vorhandene oder eine geplante Kältemaschine von dem Klimaschutzgesetz betroffen ist. Zudem klären wir, ob ein Umbau oder ein Austausch der Geräte auf eine klimafreundliche Variante nötig ist. Allen Neukunden empfehlen wir unsere ab Juni 2019 erhältlichen QUANTUM-Air-Kältemaschinen. Die Geräte lassen sich ab Werk flexibel mit R-134a, R-513A oder R-1234ze betreiben.