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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchV)

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Durch falschen Betrieb von Kältemaschinen oder vernachlässigten Wartungsarbeiten können sich Legionellen stark vermehren. Dann entsteht ernste Gesundheitsgefahr. Seit 2017 gibt die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verbindliche Regeln vor, Legionellen und Mikroorganismen vorzubeugen. Wir unterstützen Sie mit unserem umfassenden Kältetechnik-Service!

Sie profitieren durch unseren Service von

jährlichen Wartungen
für einen hygienisch einwandfreien Zustand des Kältesystems
einem Wartungsprotokoll
für eine lückenlose Dokumentierung und Übersicht
kompetenten Berater:innen,
die Ihnen jede Frage fachlich fundiert beantworten
geballtem Wissen aus einer Hand,
wenn es um Kältetechnik und Energieeffizienz geht
Sicherheit,
durch eine garantierte Einhaltung aller relevanter Verordnungen

„Tatsächlich stellen Legionellen und andere Mikroorganismen kein Problem dar, wenn die Technik stimmt. Mit der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider begegnet die Politik den Risiken erhöhter Legionellen- und Mikroorganismen-Konzentrationen und strebt an, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung infolge von falsch betriebenen Anlagen zu verhindern.“

 

Rosa Gutarz, Leiterin Produktmanagement bei ENGIE Refrigeration

Wissenswertes zum Bundes-Immisionsschutzgesetz

Seit 2017 schreibt die 42. BlmSchV maßgebliche Regeln für den Betrieb und die Technik von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern vor. Damit soll der Verbreitung von Legionellen und Mikroorganismen und der damit einhergehenden Legionärskrankheit – einer schweren Form der Lungenentzündung – vorgebeugt werden

Was sind Legionellen?

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in natürlichen Gewässern und Böden vorkommen. Ab einer Wassertemperatur von etwa 25 Grad Celsius vermehren sie sich stark exponentiell. Nach Schätzung des Robert Koch-Instituts lassen sich in Deutschland jährlich circa 6.000 bis 10.000 Erkrankungen auf das Bakterium zurückführen. Daraus resultierende Krankheiten, die unbehandelt bleiben ,können im schlimmsten Fall zum Tode führen.

Welche Pflichten haben Sie als Anlagenbetreiber:in? 

Sie besitzen eine behördliche Anzeigenpflicht. Das bedeutet, innerhalb eines Monats müssen Sie der 

  • zuständigen Behörde neue Anlagen, Änderungen, Stilllegungen oder Betreiberwechsel anzeigen.
  • Die BlmSchV sieht vor, dass spätestens alle 14 Tage ein Wasserschnelltest (via Dip-Slides) durchgeführt wird, um die Anzahl an Legionellen zu bestimmen.
  • Zudem ist alle drei Monate eine Laboruntersuchung vorgeschrieben.
  • Darüber hinaus müssen die Anlagen alle fünf Jahre eine Überprüfung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch akkreditierte Inspektionsstellen des Typs A bestehen.

 

Was passiert beim Überschreiten der Grenzwerte?

Sobald bei einer Untersuchung überschrittene Grenzwerte festgestellt werden, ist zunächst eine zusätzliche Laboruntersuchung der Nutzwassers vorgesehen. Darüber hinaus müssen Ursachen ermittelt und erforderliche Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, die je nach Art und Menge der Überschreitung variieren. Liegt der Referenzwert beispielsweise um das 100-Fache höher als der festgelegte Referenzwert, müssen Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung laut 42. BImSchV § 5 ergriffen werden.

Wie können Sie Legionellen vorbeugen?

Zunächst: Sie sind nicht allein in der Bekämpfung von Legionellen und in der Umsetzung der Bundes-Immissionsgesetz-Verordnung. Wir von ENGIE Refrigeration unterstützen Sie auf vielfältige Weise:

  • All unsere Anlagen erfüllten die Anforderungen bereits vor Inkrafttreten der 42. BlmSchV.
  • Bei der Inbetriebnahme der Anlagen schulen wir die zukünftigen Anlagenbetreuer:innen ausführlich.
  • Wir führen für Sie eine jährliche Wartung durch.
  • Ihre Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit, an Schulungen an unserer „dka – die kälte akademie“ LINK teilzunehmen und von fachkundigen Expert:innen alles Wissenswerte zu diesem Thema zu lernen.
  • Neben den jährlichen Wartungen führen wir für Sie ein exaktes Wartungsprotokoll und unterstützen Sie bei der anfallenden Prüfung durch den öffentlich bestellten Sachverständigen.

 

Mit uns als Partner an Ihrer Seite sind Sie für alle Eventualitäten gewappnet und ausgestattet für einen hygienisch effizienten Betrieb.

Sie möchten mehr zur BlmSchV erfahren oder besitzen konkrete Fragen?